Anpassung des Künstler‑Beitragszuschusses (1.722 €/Jahr) – Inkrafttreten 01.01.2013
Verordnung vom 14.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt den jährlichen Beitragszuschuss für freischaffende Künstler auf 1.722 € fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/14/2012XXIV
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den jährlichen Beitragszuschuss für freischaffende Künstler auf 1.722 € fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Der jährliche Beitragszuschuss für Künstler wird auf 1.722 € festgelegt.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
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