Änderung der Passverordnung – Erhöhung der Seitenzahl und Aufnahme akademischer Grade
Verordnung vom 17.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung 450/2012 erhöht die maximale Seitenzahl von Reisepässen auf 36, erlaubt die Angabe akademischer Grade im Pass und führt eine befristete Regelung ein, die bis Ende 2015 noch 24‑seitige Pässe für bestimmte Fälle zulässt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Inneres12/17/2012XXIV
Ausweis
Zusammenfassung
Die Verordnung 450/2012 erhöht die maximale Seitenzahl von Reisepässen auf 36, erlaubt die Angabe akademischer Grade im Pass und führt eine befristete Regelung ein, die bis Ende 2015 noch 24‑seitige Pässe für bestimmte Fälle zulässt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2013.Schwerpunkte
- Die zulässige Seitenzahl von Reisepässen wird von 24 auf 36 erhöht.
- Akademische Grade, die der Antragsteller bereits zum Zeitpunkt der Passausstellung geführt hat oder nachträglich erlangt hat, dürfen im Pass angegeben werden.
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