Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, definiert Grund- und Zusatzentgelte und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in der Steiermark, sowohl für Mitglieder als auch für Nicht‑Mitglieder von kollektivvertragsfähigen Körperschaften.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2387 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. andere Räumlichkeiten; für das Reinigen von Gehsteigen wird 0,4343 € pro Quadratmeter berechnet.
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