Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sperrgelder sowie Sonderzahlungen und gilt seit dem 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sperrgelder sowie Sonderzahlungen und gilt seit dem 1. Jänner 2013.Schwerpunkte
- Der Grundlohn beträgt 0,2384 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche.
- Ein Materialzuschlag von 15 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt.
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