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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark (ab 01.01.2013)
Verordnung vom 17.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark Mindestlohntarife für verschiedene Hausbetreuungs‑ und Wartungsarbeiten fest, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark Mindestlohntarife für verschiedene Hausbetreuungs‑ und Wartungsarbeiten fest, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt wurden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 90,26 € für bis zu vier Geschosse und 8,12 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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