Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark Mindestlohntarife für verschiedene Hausbetreuungs‑ und Wartungsarbeiten fest, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark Mindestlohntarife für verschiedene Hausbetreuungs‑ und Wartungsarbeiten fest, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt wurden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 90,26 € für bis zu vier Geschosse und 8,12 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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