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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Kärnten (ab 01.01.2013)
Verordnung vom 17.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2013 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2013 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Kärnten und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 90,70 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,93 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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