Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2013 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2013 in Kärnten verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen und Heizungsanlagen fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Kärnten und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 90,70 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,93 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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