<!--[-->Novellierung der arbeitsmedizinischen Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten (2012)<!--]-->
Novellierung der arbeitsmedizinischen Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten (2012)
Verordnung vom 18.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 ändert die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten: Sie führt gender‑neutrale Formulierungen ein, erhöht die erforderlichen Ausbildungsstunden, erweitert die Lehrinhalte um Arbeitsphysiologie, Organisationspsychologie und Schutz vulnerabler Gruppen sowie eine Übergangsregelung für Kurse vor dem 1. Jänner 2013.
Bundesministerium für Gesundheit12/18/2012XXIV
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 ändert die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten: Sie führt gender‑neutrale Formulierungen ein, erhöht die erforderlichen Ausbildungsstunden, erweitert die Lehrinhalte um Arbeitsphysiologie, Organisationspsychologie und Schutz vulnerabler Gruppen sowie eine Übergangsregelung für Kurse vor dem 1. Jänner 2013.

Schwerpunkte

  • Der Titel wird geändert zu „Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten“, um gender‑neutrale Sprache zu verwenden.
  • Die Wortfolge „und Frauen“ wird aus § 2 Abs. 1 entfernt.
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