Zusammenfassung
Die Verordnung 465/2012 führt sieben neue Arbeitsmarktservice‑Stellen für verschiedene Gerichtsbezirke ein und ergänzt die Arbeitsmarktsprengelverordnung um einen neuen § 14. Das Inkrafttreten ist am 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/20/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 465/2012 führt sieben neue Arbeitsmarktservice‑Stellen für verschiedene Gerichtsbezirke ein und ergänzt die Arbeitsmarktsprengelverordnung um einen neuen § 14. Das Inkrafttreten ist am 1. Jänner 2013.Schwerpunkte
- Ein neuer Arbeitsmarktservice wird für den Gerichtsbezirk Bruck an der Mur eingerichtet.
- Ein neuer Arbeitsmarktservice wird für den Gerichtsbezirk Feldbach eingerichtet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.