Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2013 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,028 fest, der auf mehrere Versorgungsbereiche angewendet wird, und bestimmt zahlreiche neue Beträge für die Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge und das Heeresversorgungsgesetz.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/20/2012XXIV
Impfschaden
Opferfürsorge
Versorgungsrecht
Heeresversorgung
Sozialversicherung
Kriegsopferversorgung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2013 einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,028 fest, der auf mehrere Versorgungsbereiche angewendet wird, und bestimmt zahlreiche neue Beträge für die Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge und das Heeresversorgungsgesetz.Schwerpunkte
- Ein einheitlicher Anpassungsfaktor von 1,028 wird für das Jahr 2013 auf mehrere Versorgungsbereiche übertragen (Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung, Impfschaden).
- Für die Kriegsopferversorgung werden zahlreiche Beträge neu festgelegt, z. B. Ziffer 1 von 497,10 € auf 511,00 €, Ziffer 2 von 20,30 € auf 20,90 € usw.
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