Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Dezember 2012 führt ein Punktesystem für die Gebühren der OEGES ein; ein Punkt kostet 1,58 Euro. Grundlage ist § 66 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.Bundesministerium für Gesundheit12/20/2012XXIV
Finanzen
Gesundheit
Verbraucherschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Dezember 2012 führt ein Punktesystem für die Gebühren der OEGES ein; ein Punkt kostet 1,58 Euro. Grundlage ist § 66 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.Schwerpunkte
- Ein neues Punktesystem wird eingeführt; ein Punkt entspricht 1,58 Euro für die Gebühren der OEGES.
- Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 66 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.