Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 BHG 2013 auf sechs Einheiten des Ministeriums für Landesverteidigung
Verordnung vom 24.02.2012Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 auf sechs Einheiten des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport und erklärt sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt bis mindestens 2016.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/24/2012XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 auf sechs Einheiten des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport und erklärt sie zu haushaltsführenden Stellen. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt bis mindestens 2016.Schwerpunkte
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden auf sechs spezifische Organisationseinheiten des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport übertragen.
- Diese Einheiten werden zu haushaltsführenden Stellen und erhalten ein eigenes Detailbudget zweiter Ebene, das sie dem Ministerium unterordnen.
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