Änderung von Bezirksbezeichnungen und Inkrafttreten für Arbeitsinspektorate (Verordnung 470/2012)
Verordnung vom 21.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung 470/2012 ändert die Namen zweier Aufsichtsbezirke und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten dieser Änderungen zum 1. Jänner 2013 regelt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/21/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 470/2012 ändert die Namen zweier Aufsichtsbezirke und fügt einen neuen Absatz hinzu, der das Inkrafttreten dieser Änderungen zum 1. Jänner 2013 regelt.Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen des 11. Aufsichtsbezirks werden von „Fürstenfeld, Hartberg“ zu „Hartberg‑Fürstenfeld“ geändert.
- Die Bezeichnungen des 11. Aufsichtsbezirks werden von „Feldbach, Radkersburg“ zu „Südoststeiermark“ geändert.
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