<!--[-->Gesundheitstelematikverordnung 2012 – Rollen‑ und Sicherheitsvorgaben für den elektronischen Datenaustausch<!--]-->
Gesundheitstelematikverordnung 2012 – Rollen‑ und Sicherheitsvorgaben für den elektronischen Datenaustausch
Verordnung vom 21.12.2012

Zusammenfassung

Die GTelV 2012 bestimmt, welche Rollen beim elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten zulässig sind und legt sichere Verschlüsselungs‑ und Signaturverfahren fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2013.
Bundesministerium für Gesundheit12/21/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die GTelV 2012 bestimmt, welche Rollen beim elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten zulässig sind und legt sichere Verschlüsselungs‑ und Signaturverfahren fest. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2013.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Rollen Gesundheitsdiensteanbieter beim elektronischen Datenaustausch nutzen dürfen (z. B. approbierte Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Apotheken, Krankenanstalten etc.).
  • Sie legt fest, dass nur die in Anlage 2 aufgeführten Verschlüsselungs‑ und Signaturverfahren (z. B. AES und TripleDES mit mindestens 100‑Bit Schlüssel, im CBC‑ oder CTR‑Modus) verwendet werden dürfen.
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