Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Daten nationale Referenzlabore bei Auftreten von Zoonosen melden müssen und an welche Behörden diese Meldungen zu senden sind. Außerdem wird ein elektronisches Meldesystem eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit12/21/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Daten nationale Referenzlabore bei Auftreten von Zoonosen melden müssen und an welche Behörden diese Meldungen zu senden sind. Außerdem wird ein elektronisches Meldesystem eingeführt.Schwerpunkte
- Nationale Referenzlabore müssen jede Meldung über ein gehäuftes Auftreten von Zoonoseerregern an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde schicken. Die Meldung muss Labor‑ und Patientendaten (z. B. Laboradresse, Datum des Eingangs, Erregertyp, Patient: Name, Geburtsdatum, SV‑Nummer, Geschlecht, Wohnort) enthalten.
- Die gleiche Meldung muss zusätzlich an die Geschäftsstelle der Bundeskommission zur Überwachung von Zoonosen und an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit übermittelt werden.
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