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Verordnung zur Anwendung des Mineralölsteuergesetzes auf ausgewählte Additive
Verordnung vom 21.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung wendet das Mineralölsteuergesetz auf bestimmte Additive an, die unter den genannten Kombinierten Nomenklatur‑Codes fallen, und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/21/2012XXIV
Umwelt
Energie
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung wendet das Mineralölsteuergesetz auf bestimmte Additive an, die unter den genannten Kombinierten Nomenklatur‑Codes fallen, und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert das Mineralölsteuergesetz auf bestimmte Additive, die zu den genannten Warengruppen der Kombinierten Nomenklatur gehören.
  • Die zugrunde liegende Kombinierte Nomenklatur basiert auf den EU‑Verordnungen Nr. 2658/87 und Nr. 2031/2001, die die Warengruppen festlegen.
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