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Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013 – Pauschale Betriebsausgaben für kleine Gastgewerbebetriebe
Verordnung vom 21.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht kleinen Gastgewerbebetrieben ohne Buchführungspflicht und mit einem Jahresumsatz bis 255 000 €, ihre Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln. Es gibt drei Pauschalen – Grund, Mobilität und Energie/Raum – die prozentual vom Umsatz berechnet werden. Zusätzlich wird ein vereinfachtes Wareneingangsbuch erlaubt.
Bundesministerium für Finanzen12/21/2012XXIV
Finanzwesen
Steuerrecht
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht kleinen Gastgewerbebetrieben ohne Buchführungspflicht und mit einem Jahresumsatz bis 255 000 €, ihre Betriebsausgaben pauschal zu ermitteln. Es gibt drei Pauschalen – Grund, Mobilität und Energie/Raum – die prozentual vom Umsatz berechnet werden. Zusätzlich wird ein vereinfachtes Wareneingangsbuch erlaubt.

Schwerpunkte

  • Kleinere Gastgewerbebetriebe ohne Buchführungspflicht und mit einem Jahresumsatz von höchstens 255 000 € können ihre Betriebsausgaben pauschal ermitteln.
  • Das Grundpauschale beträgt 10 % des Umsatzes, mindestens 3 000 € und höchstens 25 500 €.
Dokumente (PDFs)
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