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WFA‑Gesamtwirtschaft‑Verordnung – Vorgaben zur wirtschaftspolitischen Folgenabschätzung
Verordnung vom 21.12.2012

Zusammenfassung

Die WFA‑Gesamtwirtschaft‑Verordnung legt fest, wie die gesamtwirtschaftlichen Folgen von Regelungen und Vorhaben zu prüfen sind, unterscheidet zwischen einer vereinfachten und einer vertiefenden Abschätzung und trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/21/2012XXIV
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die WFA‑Gesamtwirtschaft‑Verordnung legt fest, wie die gesamtwirtschaftlichen Folgen von Regelungen und Vorhaben zu prüfen sind, unterscheidet zwischen einer vereinfachten und einer vertiefenden Abschätzung und trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Abschätzung gesamtwirtschaftlicher Aspekte von wirtschaftspolitischen Maßnahmen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie BIP, öffentliche und private Nachfrage sowie Wertschöpfungs‑ und Beschäftigungseffekte.
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