WFA‑Umwelt‑Verordnung (Umweltfolgenabschätzung für Regelungen und Vorhaben)
Verordnung vom 21.12.2012Zusammenfassung
Die WFA‑Umwelt‑Verordnung legt fest, dass bei wichtigen Regelungen und Projekten eine Umweltfolgenabschätzung durchgeführt werden muss – zunächst in vereinfachter Form, später ggf. vertieft – und trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2012XXIV
Umwelt
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die WFA‑Umwelt‑Verordnung legt fest, dass bei wichtigen Regelungen und Projekten eine Umweltfolgenabschätzung durchgeführt werden muss – zunächst in vereinfachter Form, später ggf. vertieft – und trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, dass für alle Regelungen und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung eine Umweltfolgenabschätzung durchgeführt werden muss.
- Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung (Anlage 1) wird geprüft, ob die Umweltdimension wesentlich betroffen ist, anhand von vier Fragen zu Luft/Klima, Wasser, Ökosystemen und Energie/Abfall.
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