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WFA‑Umwelt‑Verordnung (Umweltfolgenabschätzung für Regelungen und Vorhaben)
Verordnung vom 21.12.2012

Zusammenfassung

Die WFA‑Umwelt‑Verordnung legt fest, dass bei wichtigen Regelungen und Projekten eine Umweltfolgenabschätzung durchgeführt werden muss – zunächst in vereinfachter Form, später ggf. vertieft – und trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/21/2012XXIV
Umwelt
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die WFA‑Umwelt‑Verordnung legt fest, dass bei wichtigen Regelungen und Projekten eine Umweltfolgenabschätzung durchgeführt werden muss – zunächst in vereinfachter Form, später ggf. vertieft – und trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, dass für alle Regelungen und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung eine Umweltfolgenabschätzung durchgeführt werden muss.
  • Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung (Anlage 1) wird geprüft, ob die Umweltdimension wesentlich betroffen ist, anhand von vier Fragen zu Luft/Klima, Wasser, Ökosystemen und Energie/Abfall.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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