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Finanzielle Mitbefassung bei EU‑Rechtsvorschriften
Verordnung vom 21.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bei EU‑Rechtsvorschriften mit erheblichen finanziellen Folgen für Österreich das zuständige Ministerium das Einvernehmen mit dem Finanzminister einholen muss. Sie definiert Schwellenwerte, ein Verfahren zur Abschätzung und Berichtspflichten, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.
Bundesministerium für Finanzen12/21/2012XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass bei EU‑Rechtsvorschriften mit erheblichen finanziellen Folgen für Österreich das zuständige Ministerium das Einvernehmen mit dem Finanzminister einholen muss. Sie definiert Schwellenwerte, ein Verfahren zur Abschätzung und Berichtspflichten, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.

Schwerpunkte

  • Ministerien müssen das Einvernehmen mit dem Finanzminister einholen, sobald ein EU‑Entwurf voraussichtlich finanzielle Auswirkungen von mindestens 250 000 € (oder 50 000 € pro Jahr) hat, bzw. wenn EU‑Mittel von mindestens 10 Mio € (oder 2 Mio € pro Jahr) betroffen sind.
  • Betroffene Stellen müssen alle relevanten Unterlagen und eine Darstellung der finanziellen Abschätzung so früh wie möglich dem Finanzminister vorlegen.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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