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Übertragung von Aufgaben im Finanzressort gemäß § 7 Abs. 2 BHG 2013
Verordnung vom 28.02.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Finanzaufgaben auf die Leiter verschiedener Finanz‑ und Zollbehörden und macht sie zu haushaltsführenden Stellen.
Bundesministerium für Finanzen2/28/2012XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Finanzaufgaben auf die Leiter verschiedener Finanz‑ und Zollbehörden und macht sie zu haushaltsführenden Stellen.

Schwerpunkte

  • Die Aufgaben aus § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 werden den Leitern der in Ziffer 1‑7 genannten Organisationseinheiten des Finanzressorts übertragen.
  • Die genannten Leitungen werden zu haushaltsführenden Stellen, die Detailbudgets zweiter Ebene verwalten und dem Bundesministerium für Finanzen untergeordnet sind.
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