Einführung elektronischer Einreichungen im Justizsystem (Verordnung 503/2012)
Verordnung vom 27.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung 503/2012 ermöglicht elektronische Einreichungen bei Gerichten über www.eingaben.justiz.gv.at, legt Online‑Formulare und Bürgerkartenfunktion fest und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.Bundesministerium für Justiz12/27/2012XXIV
Justiz
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 503/2012 ermöglicht elektronische Einreichungen bei Gerichten über www.eingaben.justiz.gv.at, legt Online‑Formulare und Bürgerkartenfunktion fest und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Alle Eingaben und Beilagen können nun elektronisch über die Website www.eingaben.justiz.gv.at eingereicht werden.
- Die Internetadresse im Gesetz wird von www.justiz.gv.at zu www.eingaben.justiz.gv.at geändert.
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