<!--[-->Vereinfachung der elektronischen Meldung bei Neugründungen – Streichung von Ziffern in §§ 2 und 5<!--]-->
Vereinfachung der elektronischen Meldung bei Neugründungen – Streichung von Ziffern in §§ 2 und 5
Verordnung vom 27.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 507/2012 streicht die Ziffer 7 in § 2 Abs. 1 und die Ziffer 5 in § 5 Abs. 1 der bestehenden Regelung zur elektronischen Meldung von Neugründungen und Betriebsübertragungen, um das Verfahren zu vereinfachen.
Bundesministerium für Finanzen12/27/2012XXIV
Verwaltungsrecht
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung 507/2012 streicht die Ziffer 7 in § 2 Abs. 1 und die Ziffer 5 in § 5 Abs. 1 der bestehenden Regelung zur elektronischen Meldung von Neugründungen und Betriebsübertragungen, um das Verfahren zu vereinfachen.

Schwerpunkte

  • Im ersten Absatz von § 2 wird die Ziffer 7 gestrichen, sodass dieses Feld im Formular nicht mehr ausgefüllt werden muss.
  • Im ersten Absatz von § 5 wird die Ziffer 5 gestrichen, wodurch ein weiteres nicht mehr benötigtes Feld entfällt.
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