Änderung der AVOG‑Durchführungsverordnung: neue Bezirksbezeichnungen & erweiterte Finanzamts‑Zuständigkeiten
Verordnung vom 27.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung 508/2012 aktualisiert Bezirksbezeichnungen und erweitert die Zuständigkeiten von Finanzamts‑Organen, sodass sie Aufgaben wie Barzahlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen für mehrere Finanzämter ausführen können. Zusätzlich wird ein Übergangs‑Paragraph eingefügt, der innerhalb eines Jahres nach einer Namens‑ oder Adressänderung die alte Bezeichnung zulässt. Das Inkrafttreten erfolgt am 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Finanzen12/27/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 508/2012 aktualisiert Bezirksbezeichnungen und erweitert die Zuständigkeiten von Finanzamts‑Organen, sodass sie Aufgaben wie Barzahlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen für mehrere Finanzämter ausführen können. Zusätzlich wird ein Übergangs‑Paragraph eingefügt, der innerhalb eines Jahres nach einer Namens‑ oder Adressänderung die alte Bezeichnung zulässt. Das Inkrafttreten erfolgt am 1. Jänner 2013.Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen von Bezirken werden aktualisiert: "Judenburg, Knittelfeld, Liezen und Murau einschließlich der politischen Exposituren Bad Aussee und Gröbming" wird zu "Liezen, Murau und Murtal einschließlich der politischen Expositur Gröbming".
- Ein neuer Absatz erlaubt es, innerhalb eines Jahres nach einer Namens‑ oder Adressänderung noch die alte Bezeichnung zu verwenden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.