Bundesvermögensverwaltungsverordnung 2013 – Einheitliche Regeln für alle Bundesvermögenswerte Verordnung vom 3/5/2012
Bundesministerium für Finanzen3/5/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die BVV 2013 regelt die einheitliche Verwaltung aller Bundesvermögenswerte – von beweglichen Gegenständen bis zu Bibliotheksbeständen – und legt Erfassungs‑, Bewertungs‑ sowie Inventurpflichten fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert die Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen, legt fest, welche Gegenstände erfasst werden müssen und welche Informationen in einem Inventarverwaltungssystem zu speichern sind.
- Inventargegenstände über 100 € werden in einem Inventarverwaltungssystem erfasst, bewertet und können bei Bedarf als Sonder‑ oder Fremdinventar gekennzeichnet werden.
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