Zusammenfassung
Die Forschungsprämienverordnung legt fest, welche Ausgaben für Forschung und Entwicklung förderfähig sind, wie Unternehmen diese nachweisen und welche Gutachten sie dafür erhalten müssen.Bundesministerium für Finanzen12/28/2012XXIV
Forschung
Steuerrecht
Datenschutz
Wirtschaftsförderung
Zusammenfassung
Die Forschungsprämienverordnung legt fest, welche Ausgaben für Forschung und Entwicklung förderfähig sind, wie Unternehmen diese nachweisen und welche Gutachten sie dafür erhalten müssen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung als förderfähig gelten – z. B. Löhne, unmittelbare Investitionen, Finanzierungsaufwendungen und Gemeinkosten.
- Unternehmen müssen ihre förderfähigen Ausgaben in einem Verzeichnis nach Anhang II darstellen, das von der Finanzverwaltung geprüft werden kann.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.