<!--[-->Änderung der E‑Rechnungs‑Verordnung – neue Vorgaben für Echtheit und Integrität<!--]-->
Änderung der E‑Rechnungs‑Verordnung – neue Vorgaben für Echtheit und Integrität
Verordnung vom 28.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 516/2012 aktualisiert die Regeln für elektronische Rechnungen. Sie verlangt, dass Herkunft und Inhalt jeder Rechnung eindeutig nachweisbar echt und unverändert sind und definiert vier zulässige Verfahren dafür. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 1. Jänner 2013.
Bundesministerium für Finanzen12/28/2012XXIV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 516/2012 aktualisiert die Regeln für elektronische Rechnungen. Sie verlangt, dass Herkunft und Inhalt jeder Rechnung eindeutig nachweisbar echt und unverändert sind und definiert vier zulässige Verfahren dafür. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 1. Jänner 2013.

Schwerpunkte

  • Die neue Regelung verlangt, dass bei jeder elektronischen Rechnung Herkunft und Inhalt eindeutig nachweisbar echt und unverändert sind.
  • Erfüllung kann durch ein internes Steuerungs‑ und Prüfpfadsystem geschehen, das einen lückenlosen Audit‑Trail zwischen Rechnung und erbrachter Leistung schafft.
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