Aufhebung der Mitwirkung von Seiersberg bei der Einheitsbewertung ab 31.12.2013
Verordnung vom 28.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. Dezember 2012 legt fest, dass die Gemeinde Seiersberg ihre Mitwirkungsrechte bei der Einheitsbewertung zum 31. Dezember 2013 verliert. Die Regelung bezieht sich auf das Bewertungsgesetz von 1955.Bundesministerium für Finanzen12/28/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 28. Dezember 2012 legt fest, dass die Gemeinde Seiersberg ihre Mitwirkungsrechte bei der Einheitsbewertung zum 31. Dezember 2013 verliert. Die Regelung bezieht sich auf das Bewertungsgesetz von 1955.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 80a des Bewertungsgesetzes von 1955, das die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung der Gemeinden bei der Einheitsbewertung bildet.
- Der zweite Satz von § 3 wird geändert, sodass die Mitwirkungsregelung für die Gemeinde Seiersberg mit Ablauf des 31. Dezember 2013 endet.
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