<!--[-->Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Stadt Graz (BGBl. II Nr. 521/2012)<!--]-->
Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Stadt Graz (BGBl. II Nr. 521/2012)
Verordnung vom 28.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 521/2012 ändert die Mitwirkungs‑Verordnung für die Stadt Graz, basierend auf § 80a des Bewertungsgesetzes, und legt fest, dass sie am 30. Juni 2013 endet.
Bundesministerium für Finanzen12/28/2012XXIV
Steuerwesen
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 521/2012 ändert die Mitwirkungs‑Verordnung für die Stadt Graz, basierend auf § 80a des Bewertungsgesetzes, und legt fest, dass sie am 30. Juni 2013 endet.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 80a des Bewertungsgesetzes 1955, das die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung von Stadtbediensteten bei der Einheitsbewertung bildet.
  • Die aktuelle Änderung bezieht sich auf § 3 der bestehenden Mitwirkungs‑Verordnung und legt fest, dass die neue Regelung am 30. Juni 2013 endet.
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