<!--[-->Tierversuchs‑Verordnung 2012 – Schutz- und Vorgaben für Tierversuche<!--]-->
Tierversuchs‑Verordnung 2012 – Schutz- und Vorgaben für Tierversuche
Verordnung vom 28.12.2012

Zusammenfassung

Die Tierversuchs‑Verordnung 2012 legt umfassende Tierschutz‑Standards für Labore fest, definiert zulässige Betäubungs‑ und Tötungsmethoden und regelt den Inhalt von Projektanträgen. Sie trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/28/2012XXIV
Tierschutz
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Tierversuchs‑Verordnung 2012 legt umfassende Tierschutz‑Standards für Labore fest, definiert zulässige Betäubungs‑ und Tötungsmethoden und regelt den Inhalt von Projektanträgen. Sie trat am 1. Jänner 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt allgemeine Anforderungen an Einrichtungen fest, etwa Wartungsprogramme, geeignete Raumluft, Beleuchtung, Lärm‑ und Alarmschutz sowie tägliche Gesundheitskontrollen.
  • Spezielle Räume für Tierversuche, Quarantäne und Krankheitsbehandlung müssen vorhanden sein, damit Tiere nicht aus anderen Bereichen kontaminiert werden.
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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