<!--[-->Änderung der Altfahrzeugeverordnung 2012 – Erweiterte Gefahrstoffdefinition & längere Rücknahmefristen<!--]-->
Änderung der Altfahrzeugeverordnung 2012 – Erweiterte Gefahrstoffdefinition & längere Rücknahmefristen
Verordnung vom 06.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 ändert die Altfahrzeugeverordnung: Sie erweitert die Definition gefährlicher Stoffe, verlängert die Rücknahmefristen um ein weiteres Jahr und führt einen neuen Anhang mit Ausnahmen für bestimmte Bauteile ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/6/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 ändert die Altfahrzeugeverordnung: Sie erweitert die Definition gefährlicher Stoffe, verlängert die Rücknahmefristen um ein weiteres Jahr und führt einen neuen Anhang mit Ausnahmen für bestimmte Bauteile ein.

Schwerpunkte

  • Die Definition von „gefährlicher Stoff“ wird erweitert und orientiert sich an den Gefahrklassen der EU‑CLP‑Verordnung.
  • Die Rücknahmefrist wird von „Ende des auf die Rücknahme folgenden Kalenderjahres“ auf „Ende des zweiten auf die Rücknahme folgenden Kalenderjahres“ verlängert.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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