Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 37 im Raum Micheldorf‑Althofen‑Straßburg‑Mölbling
Verordnung vom 07.03.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 7. März 2012 erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet für den zukünftigen Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße in den Kärntner Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/7/2012XXIV
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 7. März 2012 erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet für den zukünftigen Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße in den Kärntner Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet im Gebiet der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.
- Das Gebiet wird für den Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße reserviert.
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