<!--[-->Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 37 im Raum Micheldorf‑Althofen‑Straßburg‑Mölbling<!--]-->
Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 37 im Raum Micheldorf‑Althofen‑Straßburg‑Mölbling
Verordnung vom 07.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 7. März 2012 erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet für den zukünftigen Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße in den Kärntner Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/7/2012XXIV
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 7. März 2012 erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet für den zukünftigen Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße in den Kärntner Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet im Gebiet der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.
  • Das Gebiet wird für den Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße reserviert.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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