Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 37 im Raum Micheldorf‑Althofen‑Straßburg‑Mölbling Verordnung vom 3/7/2012
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/7/2012XXIV
Umwelt
Verkehr
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 7. März 2012 erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet für den zukünftigen Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße in den Kärntner Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet im Gebiet der Gemeinden Micheldorf, Althofen, Straßburg und Mölbling.
- Das Gebiet wird für den Bau eines Abschnitts der S 37 Klagenfurter Schnellstraße reserviert.
Dokumente (PDFs)
