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Tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden – Qualifikations‑ und Prüfungsregelung
Verordnung vom 07.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt tierschutzkonforme Grundsätze für die Hundeausbildung fest, definiert Qualifikationsanforderungen für Trainer, führt ein staatliches Gütesiegel ein und richtet eine Koordinierungsstelle zur Überwachung ein. Sie tritt am 1. April 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit3/7/2012XXIV
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt tierschutzkonforme Grundsätze für die Hundeausbildung fest, definiert Qualifikationsanforderungen für Trainer, führt ein staatliches Gütesiegel ein und richtet eine Koordinierungsstelle zur Überwachung ein. Sie tritt am 1. April 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung von Hunden muss tierschutzkonform sein; aversive Methoden, die nach § 5 TSchG verboten sind, dürfen nicht eingesetzt werden.
  • Personen, die Hunde ausbilden, müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen; Verstöße gelten als Verwaltungsübertretung.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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