Erweiterung der Hämovigilanz‑Verordnung: neue Berichtspflichten für BASG und Blutspendeeinrichtungen Verordnung vom 1/9/2012
Bundesministerium für Gesundheit1/9/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 erweitert die Hämovigilanz‑Verordnung 2007 um neue Berichtspflichten: Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen muss bis 1. September jährlich Berichte über schwere Reaktionen und Zwischenfälle veröffentlichen, und Blutspendeeinrichtungen müssen bis 30. April des Folgejahres einen detaillierten Jahresbericht einreichen.Schwerpunkte
- Der Berichtspflicht für das BASG wird ein Satz hinzugefügt, der verlangt, bis spätestens 1. September jedes Jahres einen zusammenfassenden Bericht über ernste unerwünschte Reaktionen und Fehltransfusionen zu veröffentlichen.
- Im § 6 wird ein zweiter Satz ergänzt, der das BASG verpflichtet, bis zum 1. September einen Jahresbericht über ernste Zwischenfälle zu veröffentlichen.
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