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Erweiterung der Hämovigilanz‑Verordnung: neue Berichtspflichten für BASG und Blutspendeeinrichtungen Verordnung vom 1/9/2012
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Bundesministerium für Gesundheit1/9/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 erweitert die Hämovigilanz‑Verordnung 2007 um neue Berichtspflichten: Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen muss bis 1. September jährlich Berichte über schwere Reaktionen und Zwischenfälle veröffentlichen, und Blutspendeeinrichtungen müssen bis 30. April des Folgejahres einen detaillierten Jahresbericht einreichen.

Schwerpunkte

  • Der Berichtspflicht für das BASG wird ein Satz hinzugefügt, der verlangt, bis spätestens 1. September jedes Jahres einen zusammenfassenden Bericht über ernste unerwünschte Reaktionen und Fehltransfusionen zu veröffentlichen.
  • Im § 6 wird ein zweiter Satz ergänzt, der das BASG verpflichtet, bis zum 1. September einen Jahresbericht über ernste Zwischenfälle zu veröffentlichen.
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