Änderung der Kosmetikverordnung – Übergangsfrist, neue Stoffe & Kennzeichnungspflicht Verordnung vom 3/8/2012
Bundesministerium für Gesundheit3/8/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 60/2012 ändert die Kosmetikverordnung: Sie legt eine Übergangsfrist bis 31. März 2012 fest, setzt EU‑Richtlinien um und ergänzt zahlreiche chemische Stoffe mit Höchstkonzentrationen für Haarfärbemittel sowie neue Kennzeichnungspflichten für Fluoridzahnpasten.Schwerpunkte
- Kosmetische Mittel, die nicht den Anforderungen der neuen Fassung entsprechen, dürfen bis zum 31. März 2012 noch in Verkehr gebracht werden.
- Die Richtlinie 76/768/EWG und deren Änderung 2011/59/EU werden in österreichisches Recht umgesetzt.
Dokumente (PDFs)
