Zusammenfassung
Im März 2012 hob das Bundesministerium für Gesundheit die Magnetspielzeugverordnung auf. Die Aufhebung beruht auf § 19 Abs. 1 Z 3 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.Bundesministerium für Gesundheit3/9/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Im März 2012 hob das Bundesministerium für Gesundheit die Magnetspielzeugverordnung auf. Die Aufhebung beruht auf § 19 Abs. 1 Z 3 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.Schwerpunkte
- Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage von § 19 Abs. 1 Z 3 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG).
- Die bisherige Magnetspielzeugverordnung von 2008 wird vollständig aufgehoben, sodass ihre speziellen Bestimmungen nicht mehr gelten.
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