Ruhestandsstatistikverordnung 2012 – Datenerhebung zum Übergang in den Ruhestand
Verordnung vom 09.03.2012Zusammenfassung
Die Ruhestandsstatistikverordnung 2012 legt fest, dass im Jahr 2012 Daten zum Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erhoben werden, um daraus eine Statistik zu erstellen. Die Erhebung betrifft Personen im Alter von 50 bis 69 Jahren und erfolgt vierteljährlich im Rahmen der regulären Erwerbs‑ und Wohnungsstatistik.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/9/2012XXIV
Altersversorgungssystem
Zusammenfassung
Die Ruhestandsstatistikverordnung 2012 legt fest, dass im Jahr 2012 Daten zum Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erhoben werden, um daraus eine Statistik zu erstellen. Die Erhebung betrifft Personen im Alter von 50 bis 69 Jahren und erfolgt vierteljährlich im Rahmen der regulären Erwerbs‑ und Wohnungsstatistik.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss im Jahr 2012 statistische Erhebungen zum Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand durchführen und die daraus gewonnenen Daten auswerten.
- Erhoben werden u. a. Art der Pension, Vorruhestand, Hauptgrund für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben sowie Wünsche nach längerer Erwerbstätigkeit bei Personen im Alter von 50 bis 69 Jahren.
Dokumente (PDFs)
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