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Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer*innen in der Landwirtschaft (Verordnung 65/2012) Verordnung vom 3/12/2012
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/12/2012XXIV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 2 380 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer*innen in der Landwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren Vergabe bis zum 30. November 2012.

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von insgesamt 2 380 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer*innen wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
  • Beschäftigungsbewilligungen können im Rahmen des Kontingents erteilt werden; sie dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen spätestens am 30. November 2012 enden.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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