Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer*innen in der Landwirtschaft (Verordnung 65/2012)
Verordnung vom 12.03.2012Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 2 380 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer*innen in der Landwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren Vergabe bis zum 30. November 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/12/2012XXIV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 2 380 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer*innen in der Landwirtschaft fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren Vergabe bis zum 30. November 2012.Schwerpunkte
- Ein Kontingent von insgesamt 2 380 kurzfristigen Arbeitsplätzen für ausländische Erntehelfer*innen wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
- Beschäftigungsbewilligungen können im Rahmen des Kontingents erteilt werden; sie dürfen maximal sechs Wochen dauern und müssen spätestens am 30. November 2012 enden.
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