<!--[-->Satzung des Kollektivvertrags für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs<!--]-->
Satzung des Kollektivvertrags für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs
Verordnung vom 15.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg zur Satzung und gibt ihm ab dem 1. März 2012 verbindliche Wirkung. Sie gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bundesland, mit bestimmten Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/15/2012XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg zur Satzung und gibt ihm ab dem 1. März 2012 verbindliche Wirkung. Sie gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bundesland, mit bestimmten Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Bestimmte Abschnitte des zugrundeliegenden Kollektivvertrags (u. a. §§ 1, 2, 13 Abs. 3 lit. e, 18 und 19) gelten nicht für die Satzung.
  • Für alle Bestimmungen, die sich auf das Wirksamwerden des Kollektivvertrags beziehen, wird das Datum 1. Mai 2006 als Stichtag verwendet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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