Zusammenfassung
Die Verordnung ändert zum vierten Mal die Gebühren für bestimmte Biozid‑Tarifposten: Post 19.0 = 200 €, Post 20.0 = 400 €, Post 34.0 = 75 € und Post 35.0 = 200 €.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/19/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert zum vierten Mal die Gebühren für bestimmte Biozid‑Tarifposten: Post 19.0 = 200 €, Post 20.0 = 400 €, Post 34.0 = 75 € und Post 35.0 = 200 €.Schwerpunkte
- Die Gebühr für Tarifpost 19.0 wird auf 200 € festgesetzt.
- Die Gebühr für Tarifpost 20.0 wird auf 400 € festgelegt.
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