<!--[-->Änderung der Biozid‑Gebühren (Verordnung 2012)<!--]-->
Änderung der Biozid‑Gebühren (Verordnung 2012)
Verordnung vom 19.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert zum vierten Mal die Gebühren für bestimmte Biozid‑Tarifposten: Post 19.0 = 200 €, Post 20.0 = 400 €, Post 34.0 = 75 € und Post 35.0 = 200 €.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/19/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert zum vierten Mal die Gebühren für bestimmte Biozid‑Tarifposten: Post 19.0 = 200 €, Post 20.0 = 400 €, Post 34.0 = 75 € und Post 35.0 = 200 €.

Schwerpunkte

  • Die Gebühr für Tarifpost 19.0 wird auf 200 € festgesetzt.
  • Die Gebühr für Tarifpost 20.0 wird auf 400 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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