Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/19/2012XXIV
Umwelt
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Zusammenfassung
Die 76. Verordnung von 2012 ergänzt die Allgemeine Strahlenschutzverordnung um neue Sicherheits- und Dokumentationspflichten für Kernanlagen, externe Arbeitskräfte und den Umgang mit radioaktiven Stoffen.Schwerpunkte
- Der Antrag führt den Begriff „nukleare Sicherheit von kerntechnischen Anlagen“ ein und verpflichtet den Bewilligungsinhaber, bei Errichtung, Betrieb und Stilllegung die in Teil V festgelegten Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
- Bestimmte geringfügige Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen werden von der Bewilligungspflicht ausgenommen, wenn die Aktivität unter festgelegten Freigrenzwerten liegt.
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