Zusammenfassung
Die 2012 erlassene Verordnung macht 139 österreichische Schulen zu anweisenden Organen, indem sie ihnen Aufgaben aus § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes überträgt. Die Regelung gilt ab dem 20. März 2012.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/20/2012XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die 2012 erlassene Verordnung macht 139 österreichische Schulen zu anweisenden Organen, indem sie ihnen Aufgaben aus § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes überträgt. Die Regelung gilt ab dem 20. März 2012.Schwerpunkte
- Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz auf die in der Liste aufgeführten Schulen.
- Insgesamt 139 Bildungseinrichtungen in ganz Österreich werden zu anweisenden Organen erklärt.
Dokumente (PDFs)
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