Übertragung von Haushaltsaufgaben an das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung Verordnung vom 3/21/2012
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/21/2012XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz an das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, macht es zur haushaltsführenden Stelle und hebt frühere ähnliche Verordnungen auf.Schwerpunkte
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Leiterin bzw. den Leiter des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang übertragen, das damit zur haushaltsführenden Stelle wird.
- Die neue haushaltsführende Stelle verwaltet ein Detailbudget zweiter Ebene und ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als übergeordneter Budgetträger zugeordnet.
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