Übertragung von Haushaltsaufgaben an das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung
Verordnung vom 21.03.2012Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz an das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, macht es zur haushaltsführenden Stelle und hebt frühere ähnliche Verordnungen auf.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur3/21/2012XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz an das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung, macht es zur haushaltsführenden Stelle und hebt frühere ähnliche Verordnungen auf.Schwerpunkte
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Leiterin bzw. den Leiter des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang übertragen, das damit zur haushaltsführenden Stelle wird.
- Die neue haushaltsführende Stelle verwaltet ein Detailbudget zweiter Ebene und ist dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als übergeordneter Budgetträger zugeordnet.
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