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Übertragung von Aufgaben an Polizeiführungskräfte gemäß BHG 2013
Verordnung vom 21.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 an die Leiter der Bundespolizeidirektion Wien und der Landespolizeikommanden, macht sie zu haushaltsführenden Stellen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2013 fest.
Bundesministerium für Inneres3/21/2012XXIV
Sicherheit
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 an die Leiter der Bundespolizeidirektion Wien und der Landespolizeikommanden, macht sie zu haushaltsführenden Stellen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2013 fest.

Schwerpunkte

  • Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Leiterinnen und Leiter der Bundespolizeidirektion Wien sowie der Landespolizeikommanden aller Bundesländer übertragen.
  • Die genannten Organisationseinheiten werden zu haushaltsführenden Stellen, die jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene verwalten und dem Bundesministerium für Inneres unterstellt sind.
Dokumente (PDFs)
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