Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 an die Leiter der Bundespolizeidirektion Wien und der Landespolizeikommanden, macht sie zu haushaltsführenden Stellen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2013 fest.Bundesministerium für Inneres3/21/2012XXIV
Sicherheit
Finanzwesen
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt Aufgaben aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 an die Leiter der Bundespolizeidirektion Wien und der Landespolizeikommanden, macht sie zu haushaltsführenden Stellen und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2013 fest.Schwerpunkte
- Die in § 7 Abs. 2 BHG 2013 genannten Aufgaben werden an die Leiterinnen und Leiter der Bundespolizeidirektion Wien sowie der Landespolizeikommanden aller Bundesländer übertragen.
- Die genannten Organisationseinheiten werden zu haushaltsführenden Stellen, die jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene verwalten und dem Bundesministerium für Inneres unterstellt sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.