Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/22/2012XXIV
Umwelt
Verkehr
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ändert die Wasserstraßen‑ und Schifffahrts‑Verkehrsordnungen, ersetzt das Wort „Schiff“ durch „Fahrzeug“, führt neue Bezeichnungen ein und legt erweiterte Genehmigungsverfahren sowie eine Checkliste für Veranstaltungen auf Gewässern fest.Schwerpunkte
- Die Begriffe „Schiff“ und „Schiffsführer“ werden durch die neutralen Bezeichnungen „Fahrzeug“ bzw. „Fahrzeugführer“ ersetzt, um auch nicht‑motorisierte Wasserfahrzeuge abzudecken.
- Das Wort „Registerzeichen“ wird zu „amtliche Kennzeichen“ geändert, um die Kennzeichnung von Fahrzeugen klarer zu definieren.
Dokumente (PDFs)
