Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich Daten über pflanzliche Erzeugnisse erheben und auswerten muss. Sie definiert, welche Kulturen erfasst werden und wie die Daten zu beschaffen sind – über Verwaltungsdaten, Befragungen oder Schätzverfahren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2012XXIV
Umwelt
Statistik
Land- und Forstwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich Daten über pflanzliche Erzeugnisse erheben und auswerten muss. Sie definiert, welche Kulturen erfasst werden und wie die Daten zu beschaffen sind – über Verwaltungsdaten, Befragungen oder Schätzverfahren.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist verpflichtet, jährlich Statistiken über pflanzliche Erzeugnisse zu erstellen.
- Statistische Einheiten sind: (1) Kulturen auf Ackerland, (2) Dauerkulturen und (3) landwirtschaftlich genutzte Flächen.
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