Bundesministerium für Justiz3/26/2012XXIV
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 85/2012 modernisiert die Grundausbildung für Justizbedienstete, indem sie Psychologie und Recht in den Ausbildungsinhalt aufnimmt, die Bezeichnung der Entlohnungsgruppen präzisiert und die alten Regelungen von 1982 zum 31. Mai 2012 beendet.Schwerpunkte
- Der Wortlaut „im Bereich der Pädagogik“ wird zu „in den Bereichen der Psychologie, der Pädagogik und des Rechts“ geändert, um die Ausbildung interdisziplinärer zu gestalten.
- Das Wort „pädagogischen“ wird durch die Wortfolge „psychologischen, pädagogischen und rechtlichen“ ersetzt, um alle drei Fachbereiche zu berücksichtigen.
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