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Einrichtung einer zentralen Baustellendatenbank zur Erfassung von Baustellenmeldungen Verordnung vom 3/28/2012
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/28/2012XXIV
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die 86. Verordnung legt fest, dass ab dem 1. April 2012 eine zentrale Baustellendatenbank eingerichtet wird, um Vorankündigungen und Meldungen zu Baustellen zu erfassen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft die rechtliche Grundlage für die Einführung einer zentralen Baustellendatenbank, in der Vorankündigungen und Meldungen zu Baustellen erfasst werden.
  • Die technische Infrastruktur muss ab dem 1. April 2012 zur Verfügung stehen, um die Meldungen gemäß den genannten Gesetzen zu ermöglichen.
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Hundstorfer Rudolf

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