Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/28/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die DAC‑Regeln für Leithaberg und Eisenberg, definiert das Anbaugebiet, legt zulässige Rebsorten, Mindestalkoholgehalte und Verkaufsfristen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert das geografische Weinbaugebiet Leithaberg, das den politischen Bezirk Eisenstadt Umgebung, die Freistadt Eisenstadt, die Gemeinden Jois, Winden und Teile von Neusiedl am See umfasst.
- Für Weißweine im Leithaberg‑DAC dürfen nur die Rebsorten Pinot Blanc, Weißer Burgunder, Chardonnay, Neuburger und Grüner Veltliner oder deren Versätze verwendet werden.
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