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Änderung der DAC‑Verordnungen für Leithaberg und Eisenberg
Verordnung vom 28.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die DAC‑Regeln für Leithaberg und Eisenberg, definiert das Anbaugebiet, legt zulässige Rebsorten, Mindestalkoholgehalte und Verkaufsfristen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/28/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die DAC‑Regeln für Leithaberg und Eisenberg, definiert das Anbaugebiet, legt zulässige Rebsorten, Mindestalkoholgehalte und Verkaufsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert das geografische Weinbaugebiet Leithaberg, das den politischen Bezirk Eisenstadt Umgebung, die Freistadt Eisenstadt, die Gemeinden Jois, Winden und Teile von Neusiedl am See umfasst.
  • Für Weißweine im Leithaberg‑DAC dürfen nur die Rebsorten Pinot Blanc, Weißer Burgunder, Chardonnay, Neuburger und Grüner Veltliner oder deren Versätze verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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