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Änderung der DAC‑Verordnungen für Leithaberg und Eisenberg Verordnung vom 3/28/2012
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/28/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die DAC‑Regeln für Leithaberg und Eisenberg, definiert das Anbaugebiet, legt zulässige Rebsorten, Mindestalkoholgehalte und Verkaufsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert das geografische Weinbaugebiet Leithaberg, das den politischen Bezirk Eisenstadt Umgebung, die Freistadt Eisenstadt, die Gemeinden Jois, Winden und Teile von Neusiedl am See umfasst.
  • Für Weißweine im Leithaberg‑DAC dürfen nur die Rebsorten Pinot Blanc, Weißer Burgunder, Chardonnay, Neuburger und Grüner Veltliner oder deren Versätze verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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