<!--[-->Verordnung zur Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften<!--]-->
Verordnung zur Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften
Verordnung vom 10.01.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 eröffnet Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften. Das Inkrafttreten erfolgt mit der Freigabe im Rechtsinformationssystem.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/10/2012XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 eröffnet Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften. Das Inkrafttreten erfolgt mit der Freigabe im Rechtsinformationssystem.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen von bestimmten Fachhochschul‑Masterstudiengängen die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften.
  • Zulässig sind die in der Verordnung aufgeführten Studiengänge, darunter Tourismus‑Management, Europäische Energiewirtschaft, Soziale Arbeit, International Business & Law, Unternehmensführung, Financial Management & Controlling und weitere.
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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