Verordnung zur Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften Verordnung vom 1/10/2012
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/10/2012XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 eröffnet Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften. Das Inkrafttreten erfolgt mit der Freigabe im Rechtsinformationssystem.Schwerpunkte
- Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen von bestimmten Fachhochschul‑Masterstudiengängen die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften.
- Zulässig sind die in der Verordnung aufgeführten Studiengänge, darunter Tourismus‑Management, Europäische Energiewirtschaft, Soziale Arbeit, International Business & Law, Unternehmensführung, Financial Management & Controlling und weitere.
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