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DAC‑Verordnung für das Weinbaugebiet Neusiedlersee
Verordnung vom 28.03.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass nur Wein aus dem Gebiet Neusiedlersee die Bezeichnung „DAC Neusiedlersee“ tragen darf und legt detaillierte Anforderungen an Etikettierung, Alkoholgehalt, Flaschengröße und Prüfnummer fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/28/2012XXIV
Umwelt
Weinbau
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass nur Wein aus dem Gebiet Neusiedlersee die Bezeichnung „DAC Neusiedlersee“ tragen darf und legt detaillierte Anforderungen an Etikettierung, Alkoholgehalt, Flaschengröße und Prüfnummer fest.

Schwerpunkte

  • Das Weinbaugebiet Neusiedlersee umfasst den politischen Bezirk Neusiedl am See, ausgenommen die Gemeinden Winden und Jois.
  • Nur Wein, der vollständig aus Trauben des Neusiedlersee‑Gebiets stammt und die festgelegten Kennzeichnungs‑ und Qualitätskriterien erfüllt, darf die Bezeichnung „DAC Neusiedlersee“ tragen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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